Bürgerliches Recht in historischer Perspektive: HKK
Unter der Herausgeberschaft von Mathias Schmoeckel (Bonn), Joachim Rückert (Frankfurt) und Reinhard Zimmermann (Hamburg) entsteht zur Zeit ein historischer Kommentar zum BGB, der nach weit verbreiteter Ansicht seit langem ein Desiderat der Forschung ist. Als Autoren treten vor allem jüngere Rechtshistoriker in Erscheinung. Die Redaktion von Band I (Allgemeiner Teil) lag in den Händen von Mathias Schmoeckel; zur Vorbereitung haben zwei Symposien stattgefunden, eines im September 2000 in Regensburg, das zweite im September 2001 in Bonn; ist im Frühjahr 2003 bei Mohr Siebeck erscheinen. Die Redaktion von Band II liegt bei Reinhard Zimmermann; hier hat ein erstes Symposium im September 2002 in Würzburg stattgefunden. Der aufgrund der vielschichtigen Materie des allgemeinen Schuldrechts in zwei Teilbände untergliederte Band II ist im Herbst 2007 erschienen.
In dem einführenden Beitrag zu Band I werden die mit dem Kommentar verfolgten Ziele folgendermaßen beschrieben:
"Am 1. Januar 2000 ist das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch einhundert Jahre alt geworden. Genau zwei Jahre später, am 1. Januar 2002, ist mit dem Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts die am tiefsten in seine Substanz eingreifende Reform seit seinem Bestehen in Kraft getreten. Damit besteht ein doppelter Anlaß innezuhalten. Beide Daten erinnern daran, daß das BGB einerseits ein historisches Phänomen ist, das bis in unsere Gegenwart hineinwirkt. Andererseits befinden sich das Recht, und mit ihm der Text des BGB und seine Auslegung, in ständiger Entwicklung. Für das Verständnis des geltenden Rechts ist diese historische Dimension von zentraler Bedeutung. Gleichwohl ist sie nur wenigen Juristen gegenwärtig. Dies erklärt den Entschluß zur Herausgabe eines Kommentars, der das Bürgerliche Recht aus seinen historischen Grundlagen erläutern und in seiner Entwicklung verfolgen soll. Das aktuell geltende Recht hat sich bisweilen vom Text des BGB weit entfernt. Es wurde auf der Grundlage und im Rahmen des BGB entwickelt, steht gleichzeitig aber auch in einem darüber hinausreichenden Traditionszusammenhang. Das gilt sowohl in zeitlicher als auch in räumlicher Hinsicht. Es ist ein zentrales Anliegen des hier vorgelegten Kommentars, diesen Zusammenhang sichtbar zu machen. Das erscheint besonders wichtig in einer Zeit, in der das alte Ideal einer nationalen Kodifikation zunehmend verblaßt und in der sich gleichzeitig die Konturen einer europäischen Privatrechtsordnung abzuzeichnen beginnen. Auch diese neue europäische Privatrechtsordnung kann und muß auf historischen Grundlagen aufbauen. Zu diesen Grundlagen gehören die nationalen Kodifikationen und die sich darum herumrankende Rechtsprechung und Rechtswissenschaft. Diese nationalen Rechtsstrukturen müssen sich freilich ihrerseits auf ihre (in der Sprache der frühneuzeitlichen Rechtsquellenlehre) "Rationabilität" befragen lassen. Voraussetzung dafür ist eine historisch-kritische Betrachtung. Wie sind diese Strukturen entstanden? Von welchen Vorstellungen sind sie geprägt? Wie haben sie sich im Laufe der Zeit bewährt oder verändert? Welche Erfahrungen haben wir in Deutschland mit ihnen gemacht? Worin liegen die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Problemlösungen und der Lösungswege vor dem BGB, im BGB und seit dem BGB? Von welchen ökonomischen, kulturellen und sozialen Faktoren sind diese geprägt worden? Befinden wir uns auf einem Sonderweg oder gar in einer Sackgasse? Wie bewährt sich unser Privatrecht vor den neuen Herausforderungen, und auf dem Prüfstand, Europas? Je besser wir derartige Fragen zu beantworten vermögen, desto mehr Gehör werden wir als deutsche Juristen in der nunmehr beginnenden europäischen Grundlagendiskussion finden."
Mitarbeiter der ersten beiden Bände des Kommentars sind:
Band I:
Stefan Stolte (Bonn): Die Entstehung des BGB im Überblick mit Nachweis der Quellentexte
Reinhard Zimmermann (Hamburg): Das Bürgerliche Gesetzbuch und die Entwicklung des bürgerlichen Rechts
Joachim Rückert (Frankfurt a.M.): Das BGB und seine Prinzipien: Aufgabe, Lösung, Erfolg
Mathias Schmoeckel (Bonn): Der Allgemeine Teil in der Ordnung des BGB, §§ 164-181
Thomas Duve (München): §§ 1-14
Fred G. Bär (Berlin): §§ 21-79
Martin Pennitz (Graz): §§ 80-89, §§ 232-240
Thomas Rüfner (Bonn) §§ 91-103
Martin Josef Schermaier (Münster): vor § 104, §§ 116-124, §§ 142-144
Andreas Thier (München): §§ 104-113
Rudolf Meyer-Pritzl (Kiel): §§ 125-129
Peter Oestmann (Frankfurt a.M.): §§ 130-132, §§ 145-156
Stefan Vogenauer (Hamburg): §§ 133, 157
Franz Dorn (Trier): §§ 134-137, §§ 139-141
Hans-Peter Haferkamp (Berlin): § 138, §§ 226-231
Sibylle Hofer (Regensburg): vor § 145
Thomas Finkenauer (Trier): §§ 158-163, §§ 194-225
Hans-Georg Hermann (München): §§ 186-193, §§ 194-225
Band II:
1. Teilband:
Ralf Michaels (Durham) und Sybille Hofer (Bern): vor § 241
Franz Dorn (Trier): §§ 241, 241 a, 243-248
Thomas Duve (Buenos Aires) und Hans-Peter Haferkamp (Köln): § 242
Nils Jansen (Münster): §§ 249-255
Peter Gröschler (Mainz): §§ 256-274
Martin Josef Schermaier (Bonn): vor § 275, vor § 276, §§ 275-285
Sebastian Lohsse (Bonn): §§ 286-292
Martin Pennitz (Graz): §§ 293-304
2. Teilband:
Sibylle Hofer (Bern): §§ 305-310, §§ 315-319
Phillipp Hellwege (Hamburg): §§ 305-310
Stefan Vogenauer (Oxford): §§ 305-310, §§ 328-335
Andreas Thier (Zürich): § 311 I, §§ 346-359
Jan Dirk Harke (Würzburg): §§ 311 II, III, 311a-311c
Mathias Schmoeckel (Bonn): vor §§ 312 ff., §§ 312-312f
Rudolf Meyer-Pritzl (Kiel): §§ 313-314, §§ 414-418
Martin Pennitz (Graz): §§ 320-322
Christian Hattenhauer (Heidelberg): §§ 323-325, §§ 398-413
Martin Josef Schermaier (Bonn): § 326
Hans-Georg Hermann (München): §§ 336-345
Tilman Repgen (Hamburg): §§ 362-386
Reinhard Zimmermann (Hamburg): §§ 387-396
Jens Kleinschmidt (Hamburg): § 397
Sonja Meier (Hamburg): §§ 420-432
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