Principles of European Insurance Contract Law veröffentlicht
17.10.2009
Am 20. September 2009 hat der Verlag Sellier European Law Publishers, München die Principles of European Insurance Contract Law (PEICL) veröffentlicht.
In dem neuen Buch schlägt sich die zehnjährige Arbeit der Project Group: Restatement of European Insurance Contract Law nieder, die 1999 unter dem Vorsitz des verstorbenen Professors Fritz Reichert-Facilides an der Universität Innsbruck gegründet wurde.
Das Max-Planck-Institut war von Anfang an in die Arbeiten dieser Gruppe einbezogen. Während der ersten Jahre führte ein umfangreiches, von der Deutschen Forschungsgemeinschaft finanziertes Forschungsprojekt zur Veröffentlichung der rechtsvergleichenden Grundlagen der PEICL in Jürgen Basedow/Till Fock, Hrsg., Europäisches Vertragsrecht, Band 1-3, Tübingen, Mohr, 2002-2003. Diese rechtsvergleichende Untersuchung und jüngere, umfangreiche Gesetze zum Versicherungsvertragsgesetz in Schweden, Deutschland und Portugal weisen auf die fortschreitende Entwicklung dieses Rechtsgebiets hin, die insbesondere auf einen wirksameren Schutz der Versicherungsnehmer abzielt.
Die PEICL gehen von der allgemein akzeptierten Einsicht aus, dass der europäische Versicherungsbinnenmarkt bislang nicht verwirklicht worden ist, soweit es um kleine und mittlere Risiken geht, und dass unterschiedliche zwingende Bestimmungen der nationalen Versicherungsvertragsrechte ein Hauptgrund für dieses Defizit sind. Gleichwohl sind die PEICL nicht auf eine Harmonisierung der nationalen Versicherungsvertragsgesetze ausgerichtet, sondern schlagen die Schaffung eines optionalen Instruments vor, das die Parteien eines Versicherungsvertrages anstelle des nationalen Versicherungsvertragsrechts vereinbaren können, das nach dem internationalen Privatrecht anwendbar wäre. Danach wäre es den interessierten Versicherungsunternehmen möglich, die PEICL für grenzüberschreitende Versicherungsverträge und damit für die Begründung paneuropäischer Risikogemeinschaften zu nutzen, während andere Unternehmen sich auch weiterhin auf das reine Inlandsgeschäft auf der Grundlage des nationalen Versicherungsvertragsrechts beschränken können.
Die PEICL verfolgen das Ziel eines hochgradigen Schutzes der Versicherungsnehmer, das sich heutzutage auch in vielen nationalen Gesetzen spiegelt. Ihre Bestimmungen sind entweder absolut zwingend oder legen zwingende Mindeststandards fest, von denen nur zugunsten des Versicherungsnehmers abgewichen werden darf. Dispositive Vorschriften, die es in vielen nationalen Gesetzen gibt, wurden von der Gruppe als überflüssig angesehen im Hinblick auf die Vertragsfreiheit und die weit verbreitete Praxis sehr umfangreicher Policen. Unvermeidliche Lücken sollen durch die Grundregeln des europäischen Vertragsrechts gefüllt werden, vielleicht auch in Zukunft durch einen Gemeinsamen Referenzrahmen zum europäischen Vertragsrecht.
Nach der Planung der Gruppe sollen die PEICL vier Teile umfassen: den allgemeinen Teil, der für alle Arten von Versicherungen gilt, allgemeine Regeln zur Schadensversicherung, zur Lebensversicherung und zur Haftpflichtversicherung. Das jetzt veröffentlichte Buch enthält Vorschriften zu den ersten beiden Teilen, also den allgemeinen Teil und die allgemeinen Regeln zur Schadensversicherung. Ähnlich wie bei den Restatements des American Law Institute werden die gesetzesähnlichen Regeln begleitet durch Kommentare und durch Notes, die auf parallele Bestimmungen des nationalen Versicherungsvertragsrechts verweisen. Während die Arbeitssprache der Gruppe Englisch war und die authentische Fassung der PEICL deshalb ebenfalls Englisch ist, enthält das Buch doch auch eine große Anzahl von Übersetzungen der Regeln in andere europäische Sprachen.