Gebührenordnung für die Anfertigung von Fotokopien und Rückvergrößerungen
und für die Durchführung von Recherchen
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Cashcards: € 0,07 pro Kopie (einschl. MWSt)
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Institutsmitarbeiter (private Kopien): € 0,05 (zuzüglich MWSt)
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Auslandsstipendiaten (MPG-Stipendiaten) des Instituts: 160 Freikopien pro Woche (maximal 1920 Freikopien)
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Humboldt-Stipendiaten und MPRS-Kollegiaten: Kopiercode u. Freikopien über die gesamte Aufenthaltszeit
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Durch die Bibliothek angefertigte Kopien für wissenschaftliche Zwecke und im Leihverkehr
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Kopie A 4: € 0,55 (zuzüglich MWSt)
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Kopie A 3: € 1,00 (zuzüglich MWSt)
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Rückvergrößerungen von Mikroformen: € 1,00 (zuzüglich MWSt)
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Durch die Bibliothek angefertigte Kopien für sonstige Zwecke
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Kopie A 4: € 1,15 (zuzüglich MWSt)
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Kopie A 3: € 1,50 (zuzüglich MWSt)
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Rückvergrößerungen von Mikroformen: € 1,50 (zuzüglich MWSt)
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Ausdrucken von Internetseiten, je Stück € 0,07 (einschl. MWSt)
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Bei Versand von auf Anforderung gefertigten Kopien werden zusätzlich zur Mehrwertsteuer eventuell anfallende Portokosten und Bankgebühren berechnet.
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Bis zu 20 Kopien je Gesamtauftrag werden von der Bibliothek unberechnet versandt an Bibliotheken, die von der öffentlichen Hand getragen werden sowie an Behörden und Gerichte des In- und Auslandes. Bei mehr als 20 Kopien werden alle anfallenden Kosten in Rechnung gestellt.
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An sonstige Interessenten werden Kopien bis zum Wert von € 4,00 unberechnet versandt. Private Kopien werden Institutsmitarbeitern nicht berechnet, wenn sie € 2,50 im Monat nicht übersteigen. Bei höheren Beträgen werden alle anfallenden Kosten in Rechnung gestellt.
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Anderen Max-Planck-Instituten werden keine Gebühren berechnet.
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Für die Bearbeitung von Rechercheaufträgen kann zusätzlich eine Gebühr von € 40,00 je angefangene halbe Stunde berechnet werden.
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Im Zusammenhang mit erstatteten Gutachten anfallende Kosten für Kopien werden in vollem Umfang berechnet.
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Diese Gebührenordnung gilt ab 1. Juli 2007.
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Über Ausnahmen von dieser Gebührenordnung entscheidet die Institutsleitung.