Gebührenordnung

Gebührenordnung für die Anfertigung von Fotokopien und Rückvergrößerungen und für die Durchführung von Recherchen

  1. Cashcards: € 0,07 pro Kopie (einschl. MWSt)
    1. Institutsmitarbeiter (private Kopien): € 0,05 (zuzüglich MWSt)
    2. Auslandsstipendiaten (MPG-Stipendiaten) des Instituts: 160 Freikopien pro Woche (maximal 1920 Freikopien)
    3. Humboldt-Stipendiaten und MPRS-Kollegiaten: Kopiercode u. Freikopien über die gesamte Aufenthaltszeit
    4. Durch die Bibliothek angefertigte Kopien für wissenschaftliche Zwecke und im Leihverkehr
      • Kopie A 4: € 0,55 (zuzüglich MWSt)
      • Kopie A 3: € 1,00 (zuzüglich MWSt)
      • Rückvergrößerungen von Mikroformen: € 1,00 (zuzüglich MWSt)
    5. Durch die Bibliothek angefertigte Kopien für sonstige Zwecke
      • Kopie A 4: € 1,15 (zuzüglich MWSt)
      • Kopie A 3: € 1,50 (zuzüglich MWSt)
      • Rückvergrößerungen von Mikroformen: € 1,50 (zuzüglich MWSt)
    6. Ausdrucken von Internetseiten, je Stück € 0,07 (einschl. MWSt)
  2. Bei Versand von auf Anforderung gefertigten Kopien werden zusätzlich zur Mehrwertsteuer eventuell anfallende Portokosten und Bankgebühren berechnet.
  3. Bis zu 20 Kopien je Gesamtauftrag werden von der Bibliothek unberechnet versandt an Bibliotheken, die von der öffentlichen Hand getragen werden sowie an Behörden und Gerichte des In- und Auslandes. Bei mehr als 20 Kopien werden alle anfallenden Kosten in Rechnung gestellt.
  4. An sonstige Interessenten werden Kopien bis zum Wert von € 4,00 unberechnet versandt. Private Kopien werden Institutsmitarbeitern nicht berechnet, wenn sie € 2,50 im Monat nicht übersteigen. Bei höheren Beträgen werden alle anfallenden Kosten in Rechnung gestellt.
  5. Anderen Max-Planck-Instituten werden keine Gebühren berechnet.
  6. Für die Bearbeitung von Rechercheaufträgen kann zusätzlich eine Gebühr von € 40,00 je angefangene halbe Stunde berechnet werden.
  7. Im Zusammenhang mit erstatteten Gutachten anfallende Kosten für Kopien werden in vollem Umfang berechnet.
  8. Diese Gebührenordnung gilt ab 1. Juli 2007.
  9. Über Ausnahmen von dieser Gebührenordnung entscheidet die Institutsleitung.

MultiMedia-File Gebührenordnung (PDF-Dokument) (19.6 KB)

  • Geändert am: 10.08.2010
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