1. Erlaubnis zum Betreten der Magazine
In Ergänzung bzw. Abweichung von den "Allgemeinen Regeln" können Gäste, die von der Bibliotheksleitung eine schriftliche Magazinerlaubnis erhalten haben, neben den Lesesälen auch Zeitschriftenraum und Magazine der Bibliothek aufsuchen. Eine Ausnahme gilt für Rara. Eine Erlaubnis zum Betreten dieser Räume wird nur unter bestimmten Voraussetzungen und auf Antrag erteilt. Sie gilt grundsätzlich für nicht mehr als drei Monate. Sie kann aber nach Absprache mit der Bibliotheksleitung in begründeten Fällen unter der Bedingung verlängert werden, daß die der Erteilung der Magazinerlaubnis zugrundeliegenden Kriterien fortbestehen.
2. Höchstpersönliche Zugangsberechtigung
Mit Hilfe der schriftlichen Magazinerlaubnis können Gäste einen elektronischen Ausweis (gelbe Karte) erhalten, der ihnen von montags bis freitags von 8 Uhr bis 18:50 Uhr den Zutritt zum Magazin und den Zeitschriftenräumen ermöglicht und die Nutzung der Lesesäle von montags bis freitags von 8 Uhr bis 21 Uhr und sonnabends von 12 Uhr bis 18 Uhr. Die Übergabe der Karte ist mit einer Empfangsbestätigung zu quittieren, die folgenden Passus enthält: "Ich bin darauf hingewiesen worden, daß es nicht gestattet ist, den elektronischen Ausweis an andere Personen weiterzugeben oder Personen, die keinen gültigen Ausweis besitzen, Zutritt zu den Bibliotheks-Magazinen oder anderen Bereichen des Instituts zu verschaffen". Es ist also nicht gestattet, Dritten den Zutritt zum Institut und zu den Magazinen zu gewähren. Ein Verstoß gegen diese Regeln führt den Entzug der Magazinzutrittserlaubnis, in schweren Fällen den Widerruf der Zulassung zur Bibliothek nach sich. Das Bibliothekspersonal und alle anderen Mitarbeiter des Instituts sind jederzeit berechtigt, die Vorlage der gelben Karte zu verlangen.
3. Direkte Entleihung von Büchern aus den Magazinen
Gäste mit Magazinerlaubnis können ihre Bücher aus den Magazinen grundsätzlich selbst zur Benutzung im Lesesaal ausleihen und müssen diese nicht bestellen. Hierfür erhalten Gäste mit Magazinerlaubnis in Folge ihrer Zulassung bei der Leitung des Benutzungsdienstes (Zimmer 2) ein entsprechendes Benutzerpasswort zugeteilt. Bei der Entnahme jedes Bandes aus dem Magazin ist der Benutzer verpflichtet als entsprechenden Nachweis den Band auf das eigene Benutzerkonto einzubuchen. Dafür stehen mehrere Computer in den Magazinen und im Multimediasaal zur Verfügung. Über den Online-Katalog der Bibliothek muß mit Hilfe des vergebenen Passwortes das eigene Benutzerkonto geöffnet werden und der Band per Handscanner eingetragen werden. Falls eine elektronische Verbuchung nicht möglich sein sollte, ist die bibliothekarische Auskunft sofort zu informieren.
Zeitschriftenbände, Entscheidungssammlungen und Festschriften aus den Magazinen sollen unverzüglich kopiert werden, dürfen aber in keinem Fall länger als drei Tage entliehen werden.
Zeitschriftenhefte und Zeitungen dürfen nicht aus den Bibliotheksräumen entfernt werden, außer zur sofortigen Anfertigung von Kopien.
Bei Entnahme von Büchern aus der Compactus-Anlage (Rollregale) ist - um ein Herausfallen der Bände zu verhindern - die Buchstütze jeweils fest an die Bücher heranzuschieben.
4. Allgemeines zur Ausleihe und Rückgabe
s. I 9.a) und I 9.b)

