Die Tätigkeit von Spielervermittlern im nationalen und internationalen Sportrecht
MPI für Privatrecht, Hamburg 08.12.2008
In den vergangenen Jahren hat das Gebaren der Spielervermittler vor allem im Fußball zu einigen Missständen geführt. So wurde durch die Presse aufgedeckt, dass im englischen Fußball Agenten Schmiergelder an Trainer zahlten, damit diese einem wechselwilligen Spieler keine Steine in den Weg legten. In der Saison 2005/2006 erfolgten seitens der Fußballvereine Honorarzahlungen an Vermittler in Höhe von 32 Millionen Euro. Sechsstellige Honorare für die Vermittlung eines Topspielers ziehen auch einige unseriöse Akteure an. Ende 2007 erließ die FIFA ein neues Reglement für Spielervermittler, um den Missständen zu begegnen, dessen wesentlicher Kern weiterhin in der Lizenzpflicht besteht. Oftmals wird die Lizenzpflicht durch die Einschaltung eines Rechtsanwalts, für den keine Lizenzpflicht besteht, mühelos umgangen. Die DFL hat zur Erarbeitung eines Reglements für Spielervermittler 2007 ebenfalls einen Arbeitskreis eingerichtet, um dadurch der Aufforderung der FIFA, das Reglement auf nationaler Ebene umzusetzen, nachzukommen. Auch auf europäischer Ebene sieht man Handlungsbedarf. Dem Weißbuch Sport der EU-Kommission zufolge ist die Erarbeitung effektiver Gegenmaßnahmen erforderlich. Da in den europäischen Staaten kein einheitlicher Rechtsrahmen für die Tätigkeit der Spieleragenten besteht, rufen die Verfasser des Weißbuchs den europäischen Gesetzgeber zum Handeln auf.Die Reglementierung der Tätigkeit von Spielervermittlern wirft vielschichtige rechtliche Fragestellungen auf. Zunächst werden mit der FIFA und dem DFL privatrechtliche Organisationen „gesetzgeberisch“ tätig. Es stellt sich somit die Frage nach der Einordnung der Reglements in das bestehende Normengefüge und die Reichweite ihrer Wirkungskraft. Grundrechtlich geschützte Verbandsautonomie und staatlicher Rechtssetzungsanspruch treffen hierbei aufeinander. Das EuG führt hierzu in der Entscheidung Piau/Kommission (Rs. T-193/02) aus:
„Es kann nämlich nicht von vornherein davon ausgegangen werden, dass die Regelung einer wirtschaftlichen Tätigkeit, die weder den spezifischen Charakter des Sports noch die Organisationsfreiheit der Sportverbände betrifft, durch eine privatrechtliche Einrichtung wie die FIFA, der hierzu keinerlei hoheitliche Befugnisse übertragen worden sind, grundsätzlich mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist, besonders soweit es um die gebotene Beachtung der bürgerlichen und wirtschaftlichen Freiheiten geht. Eine solche die Grundfreiheiten berührende Reglementierung einer wirtschaftlichen Tätigkeit fällt grundsätzlich in die Zuständigkeit der Träger hoheitlicher Gewalt.“
Das FIFA-Reglement weist darüber hinaus die Besonderheit auf, dass seine Regelungen durch die Lizenzpflicht letztlich auch für verbandsexterne Spielervermittler Auswirkungen haben können.
Neben der Neuregelung des FIFA Spielervermittler-Reglements und vor dem Hintergrund der Ausarbeitung eigener Regelungen durch den DFB und die DFL wird sich das Symposium auch mit in einem größeren Zusammenhang hierzu stehenden Rechtsfragen befassen: Wie weit reicht die Autonomie der Sportverbände? In welchem Verhältnis stehen internationale und nationale Verbandsregelungen zu staatlichem Recht? Treten durch die neuen Regelungen Konflikte mit europäischem und nationalem Recht auf?
Den Hauptvortrag wird Prof. Dr. Johannes Wertenbruch halten, der die Regelungen über die Tätigkeit von Spielervermittlern aus juristischer Sicht beleuchten wird. An den Hauptvortrag werden sich kürzere Statements der beteiligten Interessenskreise - Spieler, Vereine, Verbände und Spielervermittler - anschließen, die in eine allgemeine Diskussion überführen sollen.
Datum der Veröffentlichung: 19.09.2008