Dopingkontrollsystem und Freiheitsrechte der Sportler

MPI für Privatrecht, Forum für internationales Sportrecht, 12.12.2011, 17:00 Uhr

Das Forum für Internationales Sportrecht des Hamburger Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht und des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Sozialrecht lädt zum Symposium „Dopingkontrollsystem und Freiheitsrechte der Sportler“ am 12. Dezember 2011 nach Hamburg an das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht ein.

In den letzten beiden Jahren sorgten Protestaktionen von Sportlern in Deutschland und anderen Ländern für Aufsehen, mit denen sich die Athleten gegen die zur Bekämpfung von Doping eingeführten verschärften Meldepflichten für Profisportler wandten. Diese Pflichten beruhen auf der im Jahr 2009 revidierten Fassung des Code der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA). Nach den Ausführungsbestimmungen zum Code sind Athleten verschiedener Sportarten verpflichtet, für drei Monate im Voraus ihren Aufenthaltsort anzugeben und ein Zeitfenster von 60 Minuten pro Tag zu benennen, um die Durchführung potentieller Dopingkontrollen zu ermöglichen. Diese Regelungen erlangten in Deutschland über die Umsetzung des WADA-Code durch den Code der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) und dessen Ausführungsbestimmungen Verbindlichkeit.

Betroffene Sportler sehen sich durch die Meldepflichten in ihren Freiheitsrechten verletzt. Auch viele Fußballverbände, darunter der Weltfußballverband (FIFA), und der Deutsche Fußball-Bund e.V. (DFB), stehen den Regelungen kritisch gegenüber. Wenn die überragende Machtstellung der Sportfachverbände zu einer Einschränkung der Grundrechte der Sportler, die im Verhältnis zwischen Privaten mittelbare Geltung entfalten, führt, bedarf dies einer Rechtfertigung. Ansatz für eine solche könnte das dringende Erfordernis der Aufrechterhaltung eines funktionsfähigen Sportbetriebs sein. Mag dies zwar ein legitimes Ziel sein, so bestehen doch erhebliche Zweifel an der Geeignetheit und Erforderlichkeit der Maßnahmen. Ferner bergen die Meldepflichten datenschutzrechtliche Probleme.

In einem Grundsatzvortrag werden die juristischen Hintergründe der Problematik beleuchtet. Diesem werden sich kürzere Statements betroffener Vertreter aus Verbänden, Vereinen und dem Profisport anschließen, die in eine Diskussion überführen sollen.

Um Anmedung per E-Mail (veranstaltungen@mpipriv.de) wird gebeten.

Änderungen der Tagesordnung können gegebenenfalls an dieser Stelle auf der Homepage des Forums für Internationales Sportrecht abgerufen werden.

Datum der Veröffentlichung: 04.01.2012

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  • Geändert am: 07.11.2011
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