Bundesverfassungsgericht entscheidet auf Grundlage eines Gutachtens des Max-Planck-Instituts
14.06.2007
Das Bundesverfassungsgericht hat am 14. Juni 2007 entschieden, dass die Zustellung einer US-amerikanischen Sammelklage (class action) im Wege der Rechtshilfe nach dem Haager Zustellungsübereinkommen grundsätzlich nicht gegen das Grundgesetz verstößt (1. Kammer des Zweiten Senats, 2 BvR 2247, 2248, 2249/06, abgedruckt in: WM 2007, 1392). Mit class actions werden im US-amerikanischen Zivilprozessrecht Schadensersatzforderungen einer Gruppe gleichartig Geschädigter geltend gemacht. Die Zustellung einer derartigen Sammelklage in Deutschland führt zu Spannungen, weil oft unterschiedliche Methoden der Schadensberechnung aufeinander stoßen, etwa wenn hoher Strafschadensersatz (punitive damages) nach US-amerikanischem Recht eingeklagt wird. Deutsche Unternehmen erblicken in der Klageerhebung häufig den Versuch US-amerikanischer Kläger, öffentlichen Druck zu erzeugen und den Abschluss eines ungerechtfertigten Vergleichs zu erreichen. Hohe Schadensersatzerforderungen lösen daher den Wunsch aus, bereits die Zustellung der class action zu unterbinden. Nach Ansicht der Bundesverfassungsrichter ist die Zustellung einer Sammelklage jedoch grundsätzlich mit dem Grundgesetz vereinbar. Dies gelte auch unter Berücksichtigung weiterer Besonderheiten des US-amerikanischen Rechtssystems (Beweiserhebung, Kostenerstattung), sofern nicht im Einzelfall ein konkreter Rechtsmissbrauch vorliege. Es bleibe der deutschen Rechtsordnung aber vorbehalten, gegebenenfalls die Anerkennung eines entsprechenden Urteils zu verweigern.Das Gericht stützt sich in seinem jüngsten Beschluss mehrfach auf eine Veröffentlichung des Max-Planck-Instituts. Im Juli 2006 ist im Verlag Mohr/Siebeck, Tübingen, das Buch "Rechtshilfe und Rechtsstaat – Die Zustellung einer US-amerikanischen class action in Deutschland" von Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. mult. Klaus J. Hopt, Direktor am Institut, Priv.-Doz. Dr. Rainer Kulms, Referent am Institut und Priv.-Doz. Dr. Jan von Hein, Universität Trier, erschienen. Die Untersuchung ist aus einem Gutachten hervorgegangen, welches das Institut im Auftrag des Bundesverfassungsgerichts in dem viel beachteten Bertelsmann-Napster-Verfahren erstattet hat, nachdem das Gericht die Zustellung einer US-amerikanischen Sammelklageschrift mit einer einstweiligen Anordnung untersagt hatte.