Abschlussprüfer sollen Haftung vertraglich begrenzen können - Hamburger Max-Planck-Institut veröffentlicht Stellungnahme zu EU-Konsultation

23.03.2007

Auf internationalen Kapitalmärkten kommt Abschlussprüfern eine Schlüsselfunktion zu. Fehler bei der Prüfung großer Unternehmen können zu Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe führen. Die EU-Kommission hat eine Konsultation dazu durchgeführt, wie Abschlussprüfer vor einer existenzbedrohenden Haftung geschützt werden können. Wissenschaftler des Hamburger Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht haben zu den Vorschlägen der EU-Kommission Stellung genommen: Dem geprüften Unternehmen und dem Abschlussprüfer sollte die Möglichkeit gegeben werden, die Haftung vertraglich auf das im Einzelfall angemessene Maß zu beschränken. Anleger- und Drittinteressen können durch die gerichtliche Überprüfbarkeit der Angemessenheit der Haftungshöhe besser geschützt werden als durch eine europaweit einheitliche Haftungshöchstgrenze.

Mitglieder der Arbeitsgruppe: Walter Doralt, Alexander Hellgardt, Klaus J. Hopt, Patrick C. Leyens, Markus Roth und Reinhard Zimmermann
  • Geändert am: 12.10.2009
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