Abschlussprüfer sollen Haftung vertraglich begrenzen können - Hamburger Max-Planck-Institut veröffentlicht Stellungnahme zu EU-Konsultation
23.03.2007
Auf internationalen Kapitalmärkten kommt Abschlussprüfern eine Schlüsselfunktion zu. Fehler bei der Prüfung großer Unternehmen können zu Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe führen. Die EU-Kommission hat eine Konsultation dazu durchgeführt, wie Abschlussprüfer vor einer existenzbedrohenden Haftung geschützt werden können. Wissenschaftler des Hamburger Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht haben zu den Vorschlägen der EU-Kommission Stellung genommen: Dem geprüften Unternehmen und dem Abschlussprüfer sollte die Möglichkeit gegeben werden, die Haftung vertraglich auf das im Einzelfall angemessene Maß zu beschränken. Anleger- und Drittinteressen können durch die gerichtliche Überprüfbarkeit der Angemessenheit der Haftungshöhe besser geschützt werden als durch eine europaweit einheitliche Haftungshöchstgrenze.Mitglieder der Arbeitsgruppe: Walter Doralt, Alexander Hellgardt, Klaus J. Hopt, Patrick C. Leyens, Markus Roth und Reinhard Zimmermann
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Max Planck Institute Working Group Auditor’s Liability and its Impact on the European Financial Markets: Comments on the European Commission Staff Working Paper of 15 March 2007
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European Commission Staff Working Paper Auditor’s Liability and its Impact on the European Financial Markets, Brussels, 18 January 2007
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