Dr. Martin Illmer in Expertengruppe zur Schnittstelle der Brüssel I-Verordnung und der Schiedsgerichtsbarkeit berufen
28.06.2010
Dr. Martin Illmer, wissenschaftlicher Referent am Institut, wurde von der Europäischen Kommission in eine international besetzte Expertengruppe aus Praktikern und Wissenschaftlern zur Reform der Schnittstelle der Brüssel I-Verordnung und der Schiedsgerichtsbarkeit berufen. Die Expertengruppe soll der Kommission bei der anstehenden Reform der Brüssel I-Verordnung beratend und mit Vorschlägen zur Seite stehen.
Im Zuge der umfassenden Reform der Brüssel I-Verordnung (EG-Verordnung 44/2001) als der zentralen Rechtsgrundlage internationaler Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile innerhalb der Europäischen Union ist die Frage des Verhältnisses der Verordnung zur internationalen Schiedsgerichtsbarkeit besonders problematisch und umstritten. Die Expertengruppe, die zunächst für einen Zeitraum von zwei Jahren berufen ist, widmet sich insbesondere den Problemkreisen der wirksamen Durchsetzung der Schiedsvereinbarung, der Koordinierung von Verfahren vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten und der Verhinderung von Parallelverfahren sowie der effektiven Durchsetzung von Schiedssprüchen innerhalb der Europäischen Union. Der Beitrag von Martin Illmer wird sich insbesondere auf die Problematik der Koordinierung von Verfahren vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten sowie die Verhinderung von Parallelverfahren beziehen.
Martin Illmer ist seit 2007 am Institut und forscht unter anderem im Bereich der Schiedsgerichtsbarkeit und deren Schnittstellen zum internationalen Zivilprozessrecht und Privatrecht. Ab 1. Oktober 2010 leitet er eine Nachwuchsgruppe zum europäischen Dienstleistungs- und Werkvertragsrecht. Er ist Lehrbeauftragter für den Bereich Schiedsgerichtsbarkeit an der Universität Potsdam.

