Prof. Dr. Reinhard Zimmermann mit Ehrendoktorwürde der McGill University ausgezeichnet
17.06.2010
Professor Dr. Dr. h.c. mult. Reinhard Zimmermann, Direktor am Institut wurde am 4. Juni 2010 mit der Ehrendoktorwürde der McGill University in Montreal ausgezeichnet. Damit, so die kanadische Universität in ihrer Begründung, werde eine der weltweit führenden Autoritäten auf den Gebieten Rechtsgeschichte und Rechtsvergleichung geehrt.Reinhard Zimmermann übernahm bereits in jungen Jahren einen Lehrstuhl an der Universität Kapstadt; seit 1988 lehrte und forschte er an der Universität Regensburg. Während dieser Zeit hat er die Europäisierung des Privatrechts auf historischer und vergleichender Grundlage maßgeblich vorangetrieben. Im Jahre 1996 wurde ihm der Gottfried-Wilhelm-Leibniz Preis der Deutschen Forschungsgemeinschaft verliehen, die angesehenste Auszeichnung für wissenschaftliche Verdienste in Deutschland. Zahlreiche Gastprofessuren führten Zimmermann seit Beginn der Neunzigerjahre unter anderem nach Oxford, Cambridge, Yale, Berkeley, Chicago, Auckland und Edinburgh. Seit einiger Zeit ist er zudem Professor an der Bucerius Law School in Hamburg. Zu seinen besonderen Interessenschwerpunkten gehören seit den Kapstädter Jahren die vergleichende Erforschung des kontinentaleuropäischen Privatrechts und des englischen common law sowie die Analyse der Entwicklung von Mischrechtsordnungen, in denen diese beiden Traditionen eine Verbindung eingegangen sind. Reinhard Zimmermanns Zeit in Regensburg fand in einer Reihe von Romanen des bekannten schottischen Autors Alexander McCall Smith einen humoristisch-literarischen Niederschlag.
Die McGill University wurde 1821 gegründet und zählt als älteste Universität Montreals und wegen ihrer starken internationalen Ausrichtung zu den bedeutendsten Lehr- und Forschungsinstitutionen Kanadas. An ihrer juristischen Fakultät, der Reinhard Zimmermann seit Längerem in wissenschaftlichem Austausch verbunden ist, hat sie eine auch international wegweisende transsystemische Juristenausbildung etabliert. In ihr spiegelt sich der Charakter der Rechtsordnung des zweisprachigen Québec als einer Mischrechtsordnung, die sowohl von Einflüssen des französischen als auch des anglo-amerikanischen Rechts geprägt ist.

