Geistiges Eigentum und die Reform des Europäischen Zivilprozessrechts

17.03.2010

Dr. Christian Heinze, Referent am Institut, hat auf einer gemeinsamen Tagung der spanischen EU-Ratspräsidentschaft und der Europäischen Kommission in Madrid am 15./16. März zur Reform des Europäischen Zivilprozessrechts erste Ergebnisse des Projekts Conflicts of Law in Intellectual Property vorgestellt.

Gemeinsam mit Wissenschaftlern des Münchner Max-Planck-Instituts für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht und Professoren der Universitäten in Nottingham, Oxford, Paris, Madrid, Amsterdam, Frankfurt, Hannover und Siegen entwickeln die Wissenschaftler des Hamburger Max-Planck-Instituts seit 2004 Prinzipien und Modellregeln für das Internationale Privat- und Zivilverfahrensrecht des Geistigen Eigentums, die auch Grundlage für die Fortentwicklung europäischer Gesetzgebung sein können. Im Rahmen dieses Projekts hat sich die Arbeitsgruppe bereits verschiedentlich zur Reform des europäischen Rechts geäußert, zuletzt im Juni 2009 im Rahmen einer von der Europäischen Kommission durchgeführten Konsultation zur Reform der europäischen Verordnung Nr. 44/2001 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen. Anlässlich der Tagung in Madrid werden die ersten Ergebnisse der Max-Planck-Gruppe, angepasst an die Systematik der europäischen Verordnung, als Lösungsmodell vorgestellt, um zur Modernisierung des europäischen Rechts beizutragen.

Eine erläuternde Darstellung der ersten Ergebnisse der CLIP-Arbeitsgruppe, auch im Vergleich mit US-amerikanischen und japanischen Regelungsvorschlägen, wird im demnächst erscheinenden Werk von Basedow/Kono/Metzger (Hrsg.), Intellectual Property in the Global Arena – Jurisdiction, Applicable Law, and the Recognition of Judgments in Europe, Japan and the US, Tübingen 2010 nachzulesen sein.

Weitere Informationen: http://www.ip.mpg.de/shared/data/pdf/clip_brussels_i_dec_06_final.pdf

  • Geändert am: 19.10.2010
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