Stabwechsel am Institut: Prof. Holger Fleischer folgt auf Prof. Klaus J. Hopt
17.09.2009
Am 9. September 2009 feierte das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg den Stabwechsel anlässlich der Emeritierung von Prof. Klaus J. Hopt und der Amtsübergabe an den neuen Institutsdirektor Prof. Holger Fleischer. Klaus J. Hopt, seit 1995 Direktor am Institut, wurde vom Vizepräsidenten der Max-Planck-Gesellschaft Wolfgang Schön verabschiedet und Holger Fleischer als Nachfolger in sein Amt eingeführt. Der akademische Festakt begann mit einer Ansprache durch Bernd Reinert, Staatsrat der Behörde für Wissenschaft und Forschung der Freien und Hansestadt Hamburg und Mitglied des Institutskuratoriums, und endete mit einem Rück- und Ausblick, in dessen Mittelpunkt neben den Geehrten die Gegenwarts- und Zukunftsfragen des Gesellschafts- und Kapitalmarktrechts standen.Jürgen Basedow – neben Reinhard Zimmermann einer der beiden weiterhin amtierenden Institutsdirektoren – unterstrich in seinen einleitenden Worten die Vorzüge der Amtsübergabe „nach dem Reißverschlussprinzip“: Während der verbleibende Teil des Kollegiums die Kontinuität im Wandel verbürge, stehe sein neues, inzwischen 11. Mitglied für Neuerung in Organisation und Abläufen sowie geistige Innovation. Stellvertretend für das Institut, seine Direktoren, Mitarbeiter und Gäste aus aller Welt sprach Basedow dem scheidenden Klaus Hopt den Dank für die weit über Fachwissenschaftliches hinausgehende Bereicherung des Instituts aus. An Holger Fleischer gerichtet drückte er die Freude und Hoffnung auf weitere Akzente in der Forschung zum europäischen Privatrecht aus, die jetzt schon ein in diesen Tagen erscheinendes Handwörterbuch hervorgebracht habe.
Staatsrat Bernd Reinert, dessen Teilnahme an der Veranstaltung als Ausdruck besonderer Wertschätzung des Senats gegenüber der außeruniversitären Forschung in Hamburg empfunden wurde, griff das sportliche Bild vom Stabwechsel auf und würdigte zunächst die im Staffellauf so entscheidende Bestleistung des Einzelnen: Klaus J. Hopt. Dieser gelte nicht nur als maßgeblicher Begründer des deutschen Kapitalmarktrechts, sondern habe auch den strukturell höchst bedeutsamen Begriff „Corporate Governance“ in die deutsche Diskussion eingeführt. Sein Wirkungskreis habe von der Professur an der Universität Hamburg und internationalen Gastprofessuren über die Beratung von Ministerien und Parlamenten sowie Gutachten für das Bundesverfassungsgericht bis hin zum Engagement in wissenschaftlichen Institutionen, Akademien und Gremien – darunter der Vorsitz des Wissenschaftlichen Rates der Max-Planck-Gesellschaft – gereicht. Ausdruck dessen seien zahlreiche Ehrungen und Auszeichnungen einschließlich des Mentorship-Preises 2008 der Claussen-Simon-Stiftung, mit dem die herausragende Betreuung von neun habilitierten und 107 promovierten Schülern honoriert worden ist. Für all dies bedankte sich Reinert im Namen des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg und persönlich ganz herzlich. Sein großer Dank galt ferner dem Umfeld, namentlich der Max-Planck-Gesellschaft, in deren Einrichtungen exzellente Forscher exzellente Bedingungen und exzellente Kollegen fänden und ebensolche Leistungen hervorbrächten. Das Niveau der Max-Planck-Institute – so gelte das Hamburger Institut für ausländisches und internationales Privatrecht mit seiner weltweit einzigartigen Bibliothek und der Research School for Maritime Affairs als Magnet für Wissenschaftler aus aller Welt – sei ein wesentlicher Faktor für die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wissenschaft. Sodann lobte Reinert – nebst der erfolgreichen Übernahme des Staffelholzes – die beeindruckenden „Solo-Leistungen“ von Fleischer: Dazu zähle vor allen Dingen der 2008 verliehene Leibniz-Preis der Deutschen Forschungsgemeinschaft als „berechtigte Folge“ einer „als bahnbrechend bewerteten Habilitationsschrift“ und der (Mit)Herausgeber- und Autorenschaft zahlreicher Handbücher, Kommentare und Fachzeitschriften zum Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht. Für die Zukunft versicherte Reinert die Forscher der ungebrochenen Unterstützung am Standort Hamburg. Dabei verwies er auf die laufende Landesexzellenzinitiative mit dem Beitrag der Stadt Hamburg in Form eines fünfprozentigen Mittelaufwuchses und hob mit der „Hamburger Wissenschaftsstiftung“, dem Ehepaar Greve, der Kühne-Stiftung, der neu gegründeten „Joachim-Herz-Stiftung“, sowie der „InnovationsAllianz Hamburg“ weitere Projekte und Förderer hervor.
Wolfgang Schön überbrachte die Grüße des Vorstands der Max-Planck-Gesellschaft, namentlich den Dank des Präsidenten Peter Gruss an Klaus J. Hopt für 1 ½ Jahrzehnte prägenden Wirkens in der Max-Planck-Gesellschaft und seine besten Wünsche für die beginnende Amtszeit von Holger Fleischer. Im eigenen Namen würdigte er die beiden wissenschaftlichen Persönlichkeiten „mit Stolz als seine Freunde und mit Bewunderung als seine Vorbilder“ und identifizierte bei ihnen vier Gemeinsamkeiten: erstens die literarische Schaffenskraft „die auf Dritte geradezu erschütternd, wenn nicht gar einschüchternd“ wirke; zweitens die Neugier, Offenheit und Bereitschaft zum Lernen; drittens die Urteilskraft, bestehend aus der Fähigkeit, das Wesentliche vom Unwesentlichen zu unterscheiden und das innere Gespür für die Angemessenheit, Ausgewogenheit, Richtigkeit und Akzeptanz einer Lösung. Als vierten Punkt teilten Hopt und Fleischer einen übergreifenden kulturellen Anspruch, der bei Kunst- und Musikliebhaber Hopt bekannt, in Fleischers elegantem Sprachstil unverkennbar sei. Zum Abschluss würdigte Schön Hopts 15jähriges Wirken für die Max-Planck-Gesellschaft und sprach ihm für den enormen persönlichen Einsatz großen Dank aus. Beispielhaft nannte er das „fachlich vielseitige und diplomatisch anspruchsvolle“ Amt des Vorsitzenden des Wissenschaftlichen Rates der Max-Planck-Gesellschaft, d. h. der Versammlung aller Wissenschaftlichen Mitglieder und Direktoren. Als Vizepräsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft habe Hopt zugleich das Gespräch zwischen den beiden großen Institutionen MPG und DFG nachhaltig und geschickt gefördert.
Hopt bedankte sich bei den Rednern für die ehrenden und warmen Worte und bei seinen Mitdirektoren für die „geradezu freundschaftliche Zusammenarbeit“. Im Zusammenhang mit seinem Amtsantritt am 1. Mai 1995 sprach er von der „beste[n] Berufsentscheidung in meiner akademischen Laufbahn“. Seine Freude über die Nachfolge habe mit vier Dingen zu tun, die auch ihm in den letzten 13 Jahren besonders wichtig gewesen seien:
„1. Internationalität der Forschung, 2. Interdisziplinarität, 3. ein Augenmerk auf das living law und 4. bei alledem Wahrung des wissenschaftlichen Rückhalts im eigenen Land“. Im Zuge des Stabwechsels bleibe auch die Kontinuität in den Forschungsgebieten gewahrt: So hätten das im November 2006 durchgeführte Search Symposium und in dessen Gefolge die Perspektivenkommission das Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht als das Gebiet beurteilt, auf dem auch künftig ein besonders wichtiger Forschungsbedarf zu erwarten sei und wo am ehesten Chancen für weitere wissenschaftliche Durchbrüche im nationalen und internationalen Wettbewerb bestünden. Mit Holger Fleischer und Reinhard Zimmermann gleich zwei Leibniz-Preisträger am Institut zu haben, sei absolut singulär, sei dieser Preis doch im Bereich der Forschung die größte deutsche Auszeichnung, die kaum eine Handvoll Rechtswissenschaftler erhalten hätten. Er wünschte seinem Nachfolger sehr herzlich alles Gute und unterstrich, wie sehr er sich selbst über die Möglichkeit zur weiteren Arbeit am Institut und auf den wissenschaftlichen und persönlichen Kontakt mit seinen Habilitanden freue.
Fleischer testete mit „Changing of the Guard“ einen englischen Begriff für die Feierstunde, ahnend, dass naheliegende Assoziationen mit den Londoner Palastwachen die Bezeichnung der einzigartigen Institutsbibliothek als „Buckingham Palace des Privatrechts“ heraufbeschwören könnten. Seine eigene Deutung betone das Bewahrende des Wächteramtes, also die persönliche Verantwortung für die wissenschaftliche Pflege des ausländischen und internationalen Privatrechts. Er gelobte, sein Bestes zu geben, um mit Unterstützung seiner beiden Mitdirektoren und aller Institutsangehörigen dieser Verantwortung gerecht zu werden und die Fahne des Hamburger Max-Planck-Instituts erfolgreich hochzuhalten. Sodann folgte der mit großem Interesse erwartete Ausblick in Form einer Parade von Forschungsthemen und –vorhaben. An erster Stelle nannte Fleischer das Projekt „Beschlussmängelrecht der Kapitalgesellschaften“: Anlass sei der seit Jahren zu beobachtende Missbrauch von aktienrechtlichen Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen, dem der Gesetzgeber noch immer nicht mit der dringend notwendigen Grundsatzreform begegnet sei. Hier gelte es nunmehr, „den rechtsvergleichenden Erfahrungsschatz zu heben“. In Bezug auf sein „Steckenpferd“ Vorstandsrecht gelte Fleischers besondere Aufmerksamkeit derzeit dem Thema „Managervergütung“ und namentlich dem neu geordneten Zusammenspiel von Aufsichtsrat und Hauptversammlung nach Inkrafttreten des VorstAG („Remuneration Governance“). Im Kontext der Finanzmarktkrise interessierten die Aspekte „übermäßige Risikokonzentration“ (sog. „Klumpenrisiken“), Leerverkäufe sowie das seit den Fällen Porsche/VW und Schaeffler/Continental vieldiskutierte „Anschleichen“ an börsennotierte Gesellschaften (Stichwort „Hidden Ownership“ und „Empty Voting“). Ein weiterer Fragenkreis ranke sich um die geschlossene Kapitalgesellschaft (deutsches Paradebeispiel: die GmbH) – die weltweit zahlenmäßig und volkswirtschaftlich wichtigste aber bislang kaum grenzüberschreitend ausgeleuchtete Organisationsform. Weitere Forschungsgebiete bildeten „supranationale Gesellschaftsformen“ (darunter die bekannte SE und die kommende „europäische GmbH“ SPE), die Problematik der irrtümlich falschen Einschätzung der Rechtslage in Zeiten bedrohlich anschwellender Normenflut („entschuldbarer Rechtsirrtum“), neuartige Klauseln der unternehmerischen Vertragspraxis („Private Legal Transplants“) sowie die internationale Unternehmensbewertung. Im Anschluss an die Vorstellung seiner Forschungsthemen ging Fleischer auf einige Forschungsmethoden ein, etwa die klassische Methodenlehre angesichts neuer Rechtsquellen, ökonomische Ansätze zwischen rationaler Wahl (Rational Choice) und Verhaltensökonomik (Behavioral Economics) sowie die im Wirtschaftsleben unerlässliche Rechtstatsachenforschung. Zu guter Letzt hegte Fleischer die leise Hoffnung, dass aus all den Tönen und Zwischentönen zumindest ein Leitmotiv herauszuhören war: die große Freude an rechtsvergleichender Grundlagenforschung in einer höchst anregenden Umgebung.