Neues Postgraduiertenprogramm: “Rechtsvergleichende Studien zum Eurasischen Recht”

28.07.2009

Programm fördert Nachwuchswissenschaftler aus den Staaten des Kaukasus und Mittelasiens, die rechtsvergleichend zum Zivil- und Wirtschaftsrecht forschen wollen. Das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht startet mit der Unterstützung der Volkswagenstiftung ein neues Stipendienprogramm für junge Rechtswissenschaftler aus den Staaten des Kaukasus und Mittelasiens. Im Rahmen eines neunmonatigen Aufenthalts am Institut forschen die teilnehmenden Wissenschaftler zu einem selbst gewählten Thema ihres Heimatrechts im Zivil- bzw. Wirtschaftsrecht, jeweils in rechtsvergleichender Perspektive. Ziel des Aufenthaltes in Hamburg ist es, den Stipendiaten einen Einblick in das westliche und insbesondere deutsche Recht zu verschaffen, ihnen die Teilnahme an internationalen Diskussionen und die Bildung von Netzwerken zu ermöglichen. Umgekehrt soll das Programm der deutschen Rechtswissenschaft erlauben, Kontakte in die Länder der Zielregion zu knüpfen. Die ersten Stipendiaten werden im Frühjahr 2010 am Institut erwartet.

Zum Graduiertenprogramm
„Eine nachhaltige Orientierung der GUS-Staaten hin zu Marktwirtschaft und Rechtsstaatlichkeit ist nur möglich, wenn das Privatrecht als eigentlicher rechtlicher Rahmen einer Zivilgesellschaft in der Denkweise und Wertschätzung der Länder an Bedeutung zunimmt.“, so Prof. Jürgen Basedow, geschäftsführender Direktor des Instituts, „Auch zwei Jahrzehnte nach dem Ende der Sowjetunion hat sich in der Rechtswissenschaft der Nachfolgestaaten das Denken in markwirtschaftlichen und individualrechtlichen Kategorien noch nicht durchgesetzt.“
Das Graduierten-Stipendienprogramm soll die Teilnehmer in die Lage versetzen, sich vom gesetzespositivistischen Grundverständnis ihrer Heimatländer zu lösen, um sich stärker an rechtswissenschaftlichen Prinzipien zu orientieren. Es richtet sich an junge Rechtswissenschaftler bis 35 Jahre aus dem Kaukasus und Mittelasien wie Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Kasachstan, Usbekistan, Tadschikistan, Turkmenistan, Kirgisien. Sie sollen in ihren Studien zu Fragen ihres jeweiligen nationalen Rechts einerseits den Vergleich mit dem westlichen Recht fruchtbar machen, andererseits aber dabei auch herausarbeiten, inwiefern Einflüsse des sowjetischen Rechts fortwirken.

„Die Stipendiaten werden ihre juristischen Qualifikationen erhöhen, was bei ihrer künftigen Tätigkeit in der heimischen Rechtswissenschaft Niederschlag finden wird“, betont Dr. Eugenia Kurzynsky-Singer, Länderreferentin am Institut. Sie sieht den Nutzen der Forschungsergebnisse sowohl in den Heimatländern der Stipendiaten als auch als auch für die deutsche vergleichende Rechtswissenschaft, besonders die Transformations- und Ostrechtforschung.

Die Volkswagenstiftung
Die VolkswagenStiftung mit Sitz in Hannover fördert Forschungsvorhaben aus allen Wissenschaftsbereichen. Besondere Aufmerksamkeit gilt dem wissenschaftlichen Nachwuchs und der Zusammenarbeit von Forschern über wissenschaftliche, kulturelle und staatliche Grenzen hinaus. Seit ihrer Gründung im Jahr 1962 hat sie als größte Stiftung ihrer Art in Deutschland über 29.000 Projekte mit insgesamt mehr als 3,5 Milliarden Euro gefördert.

Postgraduiertenprogramm

Kontakt: Dr. Eugenia-Kurzynsky-Singer

  • Geändert am: 30.03.2010
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