Principles for Conflict of Laws in Intellectual Property: Zweite Vorabfassung vorgelegt

28.07.2009

Die CLIP-Gruppe stellt weitere Vorschläge für die Fortentwicklung des Internationalen Privat- und Zivilverfahrensrechts auf dem Gebiet des geistigen Eigentums zur Diskussion.

Die European Max Planck Group on Conflict of Laws in Intellectual Property (CLIP) hat ihre “Principles for Conflict of Laws in Intellectual Property” in einer zweiten überarbeiteten Vorabfassung vorgelegt. Die Änderungen gegenüber der bereits im Mai veröffentlichten ersten Fassung betreffen u.a. eine neue Vorschrift zur internationalen Zuständigkeit für Streitigkeiten über die Inhaberschaft geistiger Eigentumsrechte (Art. 2:205 CLIP), eine stärkere Berücksichtigung vertragsrechtlicher Beziehungen bei der Beurteilung der ersten Inhaberschaft (Art. 3:201 CLIP), eine neue Regelung zu supranational einheitlichen Schutzrechten (Art. 3:805 CLIP) sowie Präzisierungen bei der Reichweite ausländischer Entscheidungen auf der Anerkennungsebene (Art. 4:102 CLIP).

Die zweite Vorabfassung wird im Rahmen der nächsten Arbeitssitzung der Gruppe im Münchener Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht am 23. und 24. Oktober 2009 in einem erweiterten Kreis in- und ausländischer Wissenschaftler und Praktiker zur Diskussion gestellt werden, um die Erstellung der für 2010 geplanten endgültigen Fassung samt erläuternder Kommentare vorzubereiten.

In ihrer endgültigen Fassung sollen die (CLIP) Principles einen Beitrag zur Fortentwicklung des Internationalen Privat- und Zivilverfahrensrechts auf dem Gebiet des geistigen Eigentums leisten, indem sie ein der Wissenschaft, der Gesetzgebung und der privaten Praxis leicht zugängliches Modell für die Regelung entsprechender Sachverhalte formulieren.

Fragen, Anmerkungen oder Kritik zur Vorabfassung der CLIP Principles sind gern willkommen. Kontaktperson am Max-Planck-Institut für Privatrecht für dieses Projekt ist Christian Heinze.
  • Geändert am: 13.09.2010
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