Machbarkeitsstudie über die Einführung eines Europäischen Stiftungsstatuts

16.03.2009

Stiftungen erfüllen in unserer globalisierten Welt zunehmend auch grenzüberschreitende Aufgaben. Zahlreiche ihrer Handlungsfelder betreffen nicht nur einzelne Länder, sondern viele Beteiligte im Hinblick auf Registrierung, Förderung und Steuerrecht. Das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht Hamburg, die Universität Heidelberg (Centrum für Soziale Investitionen und Innovationen, CSI) sowie die Juristische Fakultät Heidelberg haben als Konsortium 2008 eine von der EU-Kommission in Auftrag gegebene Machbarkeitsstudie erarbeitet.

Die Studie sollte prüfen, welche Hindernisse für grenzüberschreitende Stiftungsaktivitäten bestehen und ob ein europäisches Statut zur Problemlösung führt. Die Machbarkeitsstudie ist Teil der Gesamtrevision von Corporate Governance und Europäischem Gesellschaftsrecht der Kommission und erfolgte auf der Grundlage einer Reihe von vorangegangenen Beratungen. Die Europäische Kommission legte die Machbarkeitsstudie über die Einführung eines Europäischen Stiftungstatuts jetzt der Öffentlichkeit vor und ruft gleichzeitig eine öffentliche Konsultation zu den Schwierigkeiten von grenzüberschreitend tätigen Stiftungen, zur Ausarbeitung einer Satzung für die Europäische Stiftung und zu den Auswirkungen einer solchen Satzung auf das Verhalten von Geldgebern und Gründern auf.

Entsprechend der Ausschreibung der Kommission enthält die Studie zunächst eine Bestandsaufnahme, die einen Überblick über die Unterschiede des Stiftungsrechts der Mitgliedstaaten enthält. Sie zeigt Barrieren auf, denen Stiftungen innerhalb des Binnenmarktes gegenüber stehen und beziffert deren Kosten. Im Folgenden untersucht die Studie, durch welche Instrumente die ermittelten Barrieren überwunden werden können und analysiert in diesem Rahmen die Einführung eines Europäischen Stiftungsstatuts sowie alternative Lösungen.

Dabei kommt die Studie unter anderem zu den folgenden Ergebnissen:

  • Stiftungen spielen eine nicht unbeachtliche wirtschaftliche Rolle in Europa, insbesondere bei der Förderung gemeinnütziger Zwecke. Die gemeinnützige Stiftung ist der einzige Stiftungstyp, der in allen Mitgliedstaaten anerkannt ist. Dieser Stiftungstyp ist auch in der Praxis am Bedeutsamsten.
  • In den 27 Mitgliedstaaten der EU bestehen im Stiftungsrecht teilweise erhebliche Unterschiede in der Rechtsprechung. Allerdings bestehen hinsichtlich des Stiftungstyps der gemeinnützigen Stiftung auch wichtige rechtliche Gemeinsamkeiten, die bei einer Gesamtbetrachtung stärker erscheinen als die verbleibenden Unterschiede.
  • Innerhalb der EU bestehen rechtliche Hindernisse für grenzüberschreitende Tätigkeiten von Stiftungen. Diese Hindernisse betreffen sowohl das Stiftungszivilrecht als auch das Steuerrecht. Wie auch im Europäischen Gesellschaftsrecht lassen sich die meisten Hindernisse überwinden. Hierdurch entstehen jedoch Kosten, die oft höher sein dürften als im Gesellschaftsrecht. Die Ursachen dafür liegen in der Rechtslage im Stiftungszivilrecht und Steuerrecht insgesamt, unter anderem wegen fehlender Rechtsprechung, deutlich weniger spezialisierten Anwälten und weniger rechtlich spezialisierten Stiftungsvorständen.
  • Die kalkulierbaren Kosten der bestehenden Barrieren über grenzüberschreitende Stiftungstätigkeiten bewegen sich zwischen 90.000.000 Euro und 101.700.000 Euro jährlich. Außerdem entstehen unkalkulierbare Kosten, zum Beispiel für zusätzliche Verwaltung und Koordination sowie „psychologische“ Kosten, die insgesamt die Summe der kalkulierbaren Kosten sicherlich übersteigen dürften.
  • Die Einführung einer Europäischen Stiftung als weiterer optionaler Rechtsform neben den nationalen Stiftungsformen ist ein Weg zur Überwindung der Hindernisse, die im Vergleich zu anderen Alternativen (Harmonisierung, bilaterale oder multilaterale Staatsverträge, Verbesserung des Status Quo durch unverbindliche Empfehlungen und Information) besonders erfolgversprechend erscheint. Je nachdem, wie eine solche Europäische Stiftung ausgestaltet wird, lassen sich die bestehenden Kosten für grenzüberschreitende Stiftungstätigkeiten reduzieren. Abgesehen hiervon hätte eine Europäische Stiftung weitere positive Effekte: Vorbildfunktion für nationale Stiftungen, zusätzliche Anreize für Spender und Stifter insbesondere im Forschungsbereich.

Die Ausschreibung für das Projekt erfolgte im April 2007. Projektbeginn war im November des gleichen Jahres. Leiter der Studie waren Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. mult. Klaus J. Hopt und Dr. Thomas von Hippel vom Max-Planck-Institut, Prof. Dr. Helmut Anheier und Dr. Volker Then (CSI), Prof. Dr. Werner F. Ebke und Prof. Dr. Ekkehart Reimer (Juristische Fakultät der Universität Heidelberg). Mitgewirkt bei der Erstellung der Studie hat außerdem eine internationale Expertengruppe, die aus 18 weiteren ausgesuchten Ökonomen, Stiftungsrechtlern, Steuerrechtlern und Vertretern aus der Stiftungspraxis besteht.

Die Europäische Kommission steht nun vor der Entscheidung, ob eine Satzung für eine Europäische Stiftung notwendig ist und welchen Inhalt die Satzung haben sollte. Aus diesem Grund hat die Kommission jetzt eine öffentliche Konsultation zu den Schwierigkeiten von grenzüberschreitend tätigen Stiftungen, zur Ausarbeitung einer Satzung für eine Europäische Stiftung und zu den Auswirkungen einer solchen Satzung auf das Verhalten von Geldgebern und Gründern ausgerufen. Der Konsultationsschluss ist für den 15. Mai dieses Jahres festgelegt worden. Die Schaffung einer europäischen Stiftungs-Rechtsform könnte parallel zu den nationalen Systemen bestehen und auf freiwilliger Basis verwendet werden.

Machbarkeitsstudie kann eingesehen werden unter: http://ec.europa.eu/internal_market/company/docs/eufoundation/feasibilitystudy_en.pdf

  • Geändert am: 13.09.2010
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